AGB
Auszüge aus dem Gastaufnahmevertrag (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband)
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bzw. die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist.
3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Ferienquartiers, dem Gast Schadensersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu bezahlen, im Rahmen nachfolgender Staffelung:
Bis zu 31. Tage vor Anreise: 30%
ab dem 30. Tag vor Anreise: 50%
ab dem 14. Tag vor Anreise: 75 %
4b.) Nach Erhalt der Buchungsbestätigung wird die Anzahlung in Höhe von 50% sofort fällig. Der Vermieter behält sich vor, bei Nichtbezahlung der Anzahlungsumme die Buchung zu stornieren.
5. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer bzw. Ferienwohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers bzw. der Ferienwohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu zahlen.
6. An- und Abreise:
Die Ferienwohnung kann am Tag der Anreise nach 16 Uhr erfolgen. Nach 18 Uhr ist die Anreise mit telefonischer Vereinbarung möglich.
Die Ferienwohnung ist am Abreisetag bis 10 Uhr zu verlassen.
7. Wir empfehlen unseren Gästen eine Reiserückrittversicherung abzuschließen.
Sollten Sie Ihren Aufenthalt in unserem Haus vorzeitig abbrechen müssen, behalten wir uns vor, den vollen Preis zu berechnen.
6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.